Das Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation, wobei die sog. „Querschnittmaterie“ durch die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivil- und Strafrechts beeinflusst wird.
Das Werberecht regelt und sanktioniert Werbung, mit der Unternehmen die Aufmerksamkeit für ihre Produkte und Dienstleistungen wecken, , wobei zahlreiche gesetzliche und private Schranken für Werbung oder – allgemeiner formuliert – kommerzielle Kommunikation bestehen (Schranken: finden sich im Bundesgesetz gegen den unlautereren Wettbewerb (Lauterkeitsgesetz, UWG) und in den Lauterkeitsgrundsätzen etc.
Das Werberecht wird bestimmt durch verwaltungsrechtliche Schranken von Werbung und Vertrieb, vom Schutz des Werbeauftritts und vom Recht des Werbevertrags (elektronische Werbung mit TV-Sponsoring, E-Commerce, Bannerwerbung, Domain Name Grabbing, Werbung mit gesundheitlichen Argumenten, sexuellen Motiven, Tieren, Kunstwerken, Humor, Angst resp. die politische Propaganda (Flugblätter, Standaktionen, Feldwerbung, Unterschriften- und Spendensammlungen und Abstimmungsempfehlungen etc.)