Die Fondsleitung hat zum Schutze der Anleger den Handel der Immobilienfonds-Anteile über eine Bank oder einen Effektenhändler an der Börse oder ausserbörslich (over the counter [OTC]) zu gewährleisten.
Für den ausserbörslichen Handel in Immobilienfonds-Anteilen kann ein sog. Market Maker eingesetzt werden, welcher laufend Kurse für die Anteile stellt.