Die Fondsleitung hat zur Gewährleistung der Tilgung von Verbindlichkeiten einen angemessenen Teil des Fondsvermögens in kurzfristigen festverzinslichen Effekten oder in anderen kurzfristig verfügbaren Mitteln zu halten. Ebenso sind Zins-, Währungs- und Marktrisiken abzusichern.
Zur Liquiditätsbeschaffung können Hypothekarkredite aufgenommen und im Tranchen-System, namentlich für Immobilienprojekte, neue Fondsanteile ausgegeben werden.