Prospekt
Für den Prospekt gelten die allgemeinen Regeln des „Vertraglichen Anlagefonds“ zum Prospekt.
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Publikationspflicht
Publikationspflichten bestehen in Bezug auf den Verkehrswert des Fondsvermögens und den Inventarwert der Fondsanteile etc., vor allem für börslich, ausserbörslich oder an einem dem Publikum offenstehenden Markt gehandelten Fonds bzw. Fondsanteile.
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» Vertragliche Anlagefonds – Immobilienfonds: Publikationspflicht